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Auf Kurs


Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten für den Sekundarbereich II

Zielgruppe
Berufsschulpflichtige Jugendliche ab 14Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Osnabrück, die die Schule verweigern und auf zusätzliche sozialpädagogische Unterstützung angewiesen sind.

Gesetzliche Grundlage
§ 69 Abs. 4 NSchG

Ziele

  • Erfüllung der Schulpflicht
  • kontinuierliche Teilnahme
  • nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses
  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Vermittlung in Ausbildung, Arbeit und Einstiegsqualifizierung

Dauer
1Schuljahr

Zugang
Der Zugang erfolgt über die Fachberatung Schulverweigerung der MaßArbeit kAöR. Zum Einmündungsprozess gehören ein einwöchiges Praktikum in der Jugendwerkstatt sowie ein Auswertungsgespräch mit allen Beteiligten (SchülerIn, Eltern, Schule). Die Teilnahme des Jugendlichen geschieht auf freiwilliger Basis. Die endgültige Zuweisung erfolgt im Rahmen der Aufnahmekommission, die durch das Berufsschulzentrum Westerberg organisiert wird.

Verlauf der Maßnahme
In der Einstiegsphase wird ein systematisches Profiling durchgeführt und der Kontakt zum Jugendlichen wird aufgebaut. In der Förderphase erhalten die Jugendlichen ein Bildungsangebot sowie ein intensives Bewerbungstraining. Die Tätigkeiten in den berufspraktischen Arbeitsbereichen werden mit den theoretischen Lerninhalten eng verzahnt. In der Vermittlungsphase stehen die Praxiserprobung und die Betriebskontakte im Vordergrund. Zum Ende der Maßnahme findet ein Abschlussgespräch statt. Hier wird sichergestellt, dass die Jugendlichen die Jugendwerkstatt nicht ohne Folgeangebot und AnsprechpartnerIn verlassen.

Förderplanung Integraler Bestandteil aller Phasen ist eine intensive sozialpädagogische Begleitung und Einzelfallhilfe. Grundlage der Arbeit ist eine individuelle Förderplanung. Die Eltern werden durchgehend am Förderprozess beteiligt.

Ansprechpartner:
René Luttenberg
Koordinator Jugendwerkstatt
M.A. Sozialmanagement
Tel.: 05401/36515 67
r.luttenberg@bwgmh.de