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Einzelcoaching nach § 45


Sie möchten individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung auf Ihrem Weg zum beruflichen (Wieder)-Einstieg? Dann nutzen Sie das Angebot eines Einzelcoachings.

Wer kann teilnehmen?
Kunden der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder der MaßArbeit können nach Absprache mit den zuständigen Arbeits­vermitt­lern/Berufs­beratern/Fall­managern ein Einzel­coaching buchen. Das Einzelcoaching wird über einen Aktivierungs-/Vermittlungsgutschein gefördert.

Unser Angebot für Sie: Einzelcoaching (§ 45 Abs. 1S.1 Nr. 1)

  • Strategien der Jobsuche
  • Bewerbungscoaching
  • Selbstvermarktungsstrategien
  • Unterstützung bei der Entwicklung realisierbarer beruflicher Perspektiven
  • Unterstützung bei der Bearbeitung persönlicher Problemlagen im beruflichen Kontext
  • Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche / Assessment Center

Einzelcoaching (§ 45 Abs. 1S.1 Nr. 2)

  • Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und der Entwicklung individueller Ziele
  • Ermittlung und Stärkung persönlicher Kompetenzen
  • Berufsbezogene Sprachförderung
  • Vermittlung und Erweiterung berufsfachlicher Kenntnisse (Theorie und Praxis), wahlweise in den Bereichen Hauswirtschaft/Garten-Landschaftsbau/Mauer- und Betonbau/Metallbau
  • begleitetes Betriebspraktikum

Einzelcoaching (§ 45 Abs. 1S.1 Nr. 5)

  • Begleitende Unterstützung bei Aufnahme einer Beschäftigung
  • Ermittlung individueller Handlungsbedarfe und Weiterentwicklung persönlicher Kompetenzen
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Zeitlicher Umfang
Der zeitliche Umfang wird individuell, nach ausgewählten Modulen, abgesprochen. Ein Einstieg ist jederzeit nach Absprache möglich.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihre Ansprechpartnerin:

Anja Kersten

Koordinatorin Einzelcoaching
Telefon 05401 365 15-44

a.kersten@bwgmh.de